Information zu Geländern und Treppenhäusern im DEZERNAT#16

Liebe Mieterinnen und Mieter,

die Geländer und Handläufe in den Treppenhäusern im DEZERNAT#16 entsprechen nicht mehr den aktuell gültigen Richtlinien. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Treppenhäuser besteht jedoch keine Gefahr.

Für Kinder sind die aktuellen Geländer Maße (Höhe und Stababstand) jedoch risikobehaftet. Deshalb dürfen sich Kinder nur in Begleitung von Aufsichtspersonen in den Treppenhäusern aufhalten. Die Aufsichtspersonen haben darauf zu achten das die Treppenhäuser bestimmungsgemäß benutzt werden.

Auf diese Situation weisen wir daher auch per Hinweistafeln in den Treppenhäusern hin. Die Aufsichtspersonen haben die Aufsichtspflicht und sind daher für die Sicherheit der Kinder mitverantwortlich.

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