Raumbewerbung für unsere Kultur- und Kreativwirtschaftszentren

Du befindest dich mit deiner Selbständigkeit oder deinem Unternehmen noch in einer frühen Entwicklungsphase und hast tendenziell einen geringeren Raumbedarf? Dann ist das DEZERNAT#16 die richtige Adresse. Du bist schon in der nächsten Phase deiner Gründung angekommen, brauchst mehr Platz und zahlst bereits Umsatzsteuer? Dann solltest du dich für MARLENE 42 bewerben.

Du bist dir nicht sicher, für welches der Zentren du dich bewerben sollst? Auch nicht schlimm. In deiner Bewerbung kannst du angeben, dass du dich grundsätzlich für beide Zentren interessierst. Da beide Zentren von den Heidelberger Diensten betrieben werden, landet die Bewerbung in jeden Fall an der richtigen Stelle. Bitte beachte dabei, dass es für MARLENE 42 einige formale Anforderungen gibt, die du im Bewerbungsprozess nachweisen musst.

Mit deiner Einverständnis geben wir die Daten aus deiner Bewerbung an die Stadt Heidelberg (Stabstelle Kultur- und Kreativwirtschaft, Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft) weiter, die dir zusätzlich bei der Raumsuche beratend zur Seite stehen.

Die Vermietungskonditionen und das Vergabeverfahren für Räume erfolgt nach vom Heidelberger Gemeinderat beschlossenen Kriterien. Sobald eine Fläche frei wird, werden alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Bewerbungen für weitere Vergaberunden berücksichtigt. Aus diesem Grund lohnt sich eine Bewerbung in jedem Fall, auch damit wir deinen Raumbedarf in unsere Planungen einfließen lassen können. Solltest du der oder die Nächste auf unserer Warteliste sein, der auf den freigewordenen Raum passt, kontaktieren wir dich, um dich zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.

Die Vergabe erfolgt durch das Zentrumsmanagement bei der Heidelberger Dienste gGmbH (Betreibergesellschaft und damit Vermieterin) gemeinsam mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft mit anlassbezogener Unterstützung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft.

Eine noch genauere Beschreibung findet ihr hier.

Bei Fragen rund um die Vermietung der Räume kannst du uns jederzeit ansprechen.

Die Vermietungskonditionen und das Vergabeverfahren für Räume erfolgt nach vom Heidelberger Gemeinderat beschlossenen Kriterien. Wir prüfen anhand deiner eingereichten Unterlagen, zunächst, ob du für das Zentrum in Frage kommst.

Die Entscheidung über eine Vermietung trifft das Zentrumsmanagement bei der Heidelberger Dienste gGmbH (Betreibergesellschaft und damit Vermieterin) gemeinsam mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft mit anlassbezogener Unterstützung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft. Die Kriterien (sh. weiter unten) sind immer in Kombination zu sehen und werden im Bewerbungsprozess abgefragt.

Bei Fragen rund um die Vermietung der Räume kannst du uns jederzeit ansprechen.

Um dich für Räume im DEZERNAT#16 bewerben zu können,

  • muss dein Unternehmen einem der 11 Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft oder einem angegliederten Dienstleistungsbereich angehören.
  • musst du gewerblich arbeiten oder dabei sein, dein Unternehmen zu gründen/ in deine Selbstständigkeit zu starten.
  • erwarten wir ein starkes Interesse an Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Mieterinnen und Mietern.

Da es sich bei MARLENE 42 um ein „Phase 2-Zentrum“ für Kultur- und Kreativschaffende in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase handelt, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zugehörigkeit zu einer der Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Gründung liegt maximal 8 Jahre zurück (bzw. der Schritt aus dem Nebenerwerb)
  • Gewerbeanmeldung in Heidelberg (spätestens beim Einzug nachzuweisen)
  • Umsatzsteuerpflicht des Unternehmens

Bitte beachte, dass diese Angaben im Bewerbungsverfahren verbindlich nachgewiesen werden müssen. Darüber hinaus musst du dabei auch eine unternehmerische Entwicklungsperspektive für die nächsten drei Jahre sowie das Alleinstellungsmerkmal deiner Dienstleistung / des Produkts / des Unternehmens formulieren.

Auch im neuen Zentrum erwarten wir ein starkes Interesse an Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Mieterinnen und Mietern.

Für beide Zentren gilt: Spätestens nach zwei Jahren Mietdauer führt die Heidelberger Dienste gGmbH mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft und anlassbezogener Unterstützung der Wirtschaftsförderung verpflichtende Entwicklungsgespräche mit den Mietern durch. Das Gespräch ermöglicht den Unternehmen darzulegen, wie sie sich strategisch weiterentwickelt haben und werden. Dem Unternehmen können in den Gesprächen nach Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und Hilfestellungen geleistet werden. Das Entwicklungsgespräch ist Teil der Entscheidungsgrundlage über die räumliche Perspektive und den Verbleib des Unternehmens in den Kreativwirtschaftszentren.

Wenn keine oder rückläufigen Entwicklungen abzusehen sind und keine Anstrengungen unternommen werden, diese umzukehren oder das Gewerbe aufgegeben wurde, muss die Mietpartei das Zentrum nach spätestens einem weiteren Jahr verlassen und wird ggf. bei seiner weiteren Raumsuche in dieser Zeit unterstützt.

Bei guter Prognose und Entwicklung hat das Unternehmen die Möglichkeit bis zu einer maximalen Mietdauer von 5 Jahren im Zentrum zu verbleiben und kann bei der Suche nach geeigneten Folgeräumlichkeiten Unterstützung erhalten.

Grundsätzlich besteht kein automatisches Umzugs- bzw. Vorzugsrecht für die Mieterschaft des DEZERNAT#16. Die Entscheidung erfolgt anhand der Vergabekriterien und steht in Abhängigkeit verfügbarer Räume.